Dein Gewissen.

Deine Entscheidung.

Unsere Beratung.

Die Entscheidung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, ist ein grundlegendes Recht. Dieses Recht ist verankert in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Wer aus Gewissensgründen nicht bereit ist, an militärischer Gewalt mitzuwirken, hat das Recht, den Kriegsdienst zu verweigern. Dieses Recht wahrzunehmen, erfordert Mut, persönliche Reflexion und eine klare Haltung.

Wir beraten ergebnisoffen und begleiten Menschen, die über Kriegsdienstverweigerung nachdenken oder bereits einen Antrag stellen wollen: sensibel, vertraulich und auf Grundlage christlicher Friedensethik.

Ragna Miller

Pastorin

Jasper von Legat

Pastor

Dein Gewissen, deine Entscheidung 

Was ist Gewissen überhaupt?

Dein Gewissen ist die innere Stimme, die dir sagt, wofür du geradestehen kannst. Es ist mehr als ein Gefühl. Es ist eine Haltung, die mit dir gewachsen ist.

Frage: Wann hast du zuletzt gespürt: Das geht für mich nicht?

Dein Gewissen hat eine Geschichte

Niemand kommt mit fertigem Gewissen zur Welt. Es entsteht aus dem, was du erlebt hast. Aus Erfahrungen, Bildern, Menschen, die dich geprägt haben.

Frage: Welche Bilder oder Nachrichten lassen dich nicht mehr los?

Gewissen heißt Verantwortung

Nein zur Waffe zu sagen ist keine Verweigerung im Sinne von Wegducken. Es ist eine bewusste Entscheidung, für die du einstehst.

Frage: Für welche Werte willst du einstehen?

Dein Gewissen hat Grenzen

Es gibt Dinge, die du vielleicht könntest, und Dinge, die du sicher nicht könntest. Diese Grenze zu kennen ist wichtiger als jede äußere Vorschrift.

Frage: Gibt es etwas, das du mit Sicherheit nicht tun könntest?

Glaube und Frieden

Für manche spielt der Glaube bei dieser Frage eine große Rolle, für andere gar keine. Beides ist in Ordnung.

Frage: Spielt dein Glaube hier eine Rolle? Und wenn ja, welche?

Zweifel gehören dazu

Wer keine Zweifel hat, hat die Frage vielleicht nicht ernst genug genommen. Unsicherheit ist kein Zeichen von Schwäche.

Frage: Was macht dich gerade unsicher?

Dein innerer Kompass

Am Ende trägst du eine Richtung in dir. Sie muss heute noch nicht endgültig sein.

Frage: Was macht dich gerade unsicher?

Häufige Fragen (FAQ)

Wehrdienst allgemein

Hier erfährst du, wer zum neuen Wehrdienst muss und was das für dich heißen kann.

Was bedeutet der neue Wehrdienst?

Der neue Wehrdienst soll der Bundeswehr mehr Soldatinnen und Soldaten bringen, vor allem für die Reserve. Zur Reserve der Bundeswehr gehören alle ehemaligen Soldatinnen und Soldaten und bestimmte Zivil-Personen, die dafür ausgebildet wurden.
Die Rechtsgrundlage ist das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, das seit dem 1. Januar 2026 gilt.

Der neue Wehrdienst ist eine Mischung aus freiwilligem Dienst und der Pflicht, dass alle jungen Männer erfasst werden.

Wichtig: Es handelt sich nicht um eine Rückkehr zur alten Wehrpflicht, sondern um ein neues System mit mehreren Stufen.

Was ist das Ziel des neuen Wehrdienstes?

Die Bundeswehr soll bis 2035 auf 260.000 aktive Soldatinnen und Soldaten aufgestockt werden. Dafür braucht sie jedes Jahr deutlich mehr zusätzliche Menschen, als sich bisher freiwillig melden. Für 2026 heißt das: es braucht 15.000 Wehrdienstleistende.
Im Jahr 2031 sollen es laut Bundeswehr schon bis zu 31.000 Wehrdienstleistende pro Jahr sein, die über das neue Wehrdienstmodell rekrutiert werden.

Die Bundesregierung plant auch, die Reserve bis 2035 auf 200.000 Personen auszubauen. Heute liegt die Zahl deutlich darunter. Das bedeutet: Die Bundeswehr muss jährlich mehrere zehntausend Menschen für die Reserve gewinnen oder halten, damit dieses Ziel erreichbar ist.

Wer kann einberufen werden?

Alle jungen Männer ab 18 Jahren sollen erfasst werden. Sie erhalten Post von der Bundeswehr und müssen Angaben zu ihrer Person machen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundeswehr, wen sie zu einer Musterung einlädt.

Aber: Eine Einberufung zum Wehrdienst passiert nicht plötzlich und nicht ohne vorherige Schritte. Der Ablauf sieht so aus: Fragebogen, Musterung, offizielle Einladung zum Dienst. Ohne diese Schritte kann niemand eingezogen werden.

Gilt das auch für Frauen?

Nein. Frauen sollen nicht erfasst, gemustert und einberufen werden. Sie können sich aber freiwillig melden. Die Bundesregierung begründet das damit, dass die Wehrpflicht im Grundgesetz weiterhin nur für Männer vorgesehen ist.

Wie ist das für trans, inter und nichtbinäre Menschen?

Entscheidend ist allein der amtliche Geschlechtseintrag. Wer als männlich eingetragen ist, muss den Fragebogen ausfüllen. Wer als weiblich oder divers eingetragen ist, muss das nicht, kann den Fragebogen aber freiwillig ausfüllen.

Bei trans Personen zählt der aktuelle Eintrag, nicht das bei der Geburt zugewiesene Geschlecht. Wer also weiblich oder divers eingetragen ist, gilt auch wehrrechtlich nicht als Mann.

Eine Ausnahme solltest du kennen. Das Selbstbestimmungsgesetz (Paragraf 9 SBGG) bestimmt: Wer männlich eingetragen ist und seinen Eintrag erst während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls oder in den zwei Monaten davor auf weiblich oder divers ändert, wird wehrrechtlich trotzdem weiter wie ein Mann behandelt. Ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ist ein vom Bundestag festgestellter Ausnahmezustand und besteht derzeit nicht. Wer seinen Eintrag in normalen Zeiten ändert oder schon länger einen nicht-männlichen Eintrag hat, ist davon nicht betroffen.

Und wenn du als Mann eingetragen bist und keinen Wehrdienst leisten willst: Auch du darfst verweigern – wie alle anderen.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2026.

Wie lange dauert der Wehrdienst?

Der neue Wehrdienst dauert mindestens 6 Monate. Davon sind 3 Monate Grundausbildung. Je nach Bedarf der Bundeswehr kann der Dienst auf bis zu 12 Monate verlängert werden.

Kommt die Wehrpflicht zurück?

Die allgemeine Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt, sie steht aber weiterhin im Grundgesetz, Artikel 12a. Abgeschafft ist sie also nicht, sie ruht nur. Aktuell setzt der Staat auf Freiwilligkeit und will den Personalbedarf über Freiwillige decken.

Trotzdem solltest du wissen: Der Staat kann die Wehrpflicht wieder einführen, wenn sich zu wenige Freiwillige melden oder die Bundeswehr mehr Personal braucht. Das heißt „Bedarfswehrpflicht". Sie gilt nicht automatisch – der Bundestag müsste vorher zustimmen.

Ob es so weit kommt, hängt von der Zahl der Freiwilligen und der politischen Lage ab. Sicher sagen kann das heute niemand.

Fragebogen der Bundeswehr

Hier steht, warum du Post von der Bundeswehr bekommst und was mit deinen Daten passiert.

Warum bekomme ich einen Fragebogen?

Seit dem 1. Januar 2026 erfasst die Bundeswehr alle jungen Männer ab 18 Jahren. Der Fragebogen ist der erste Schritt, um zu prüfen, wer grundsätzlich für den Wehrdienst infrage kommt. Er bedeutet nicht, dass du automatisch eingezogen wirst.

Genauso wichtig ist die andere Seite: Dein Recht zu verweigern bleibt bestehen. Du musst keinen Wehrdienst leisten, wenn du das nicht willst. Der Dienst ist freiwillig, und dein Recht, den Kriegsdienst zu verweigern, steht im Grundgesetz (Artikel 4, Absatz 3). Daran ändert der Fragebogen nichts.

Wie du Nein sagen kannst und was dann passiert, erklären wir dir hier.

Was will die Bundeswehr von mir wissen?

Im Fragebogen geht es vor allem um deine persönlichen Daten, deine Gesundheit und Fitness, deine Ausbildung oder dein Beruf und darum, ob du Interesse an Bundeswehr und Wehrdienst hast.

Diese Angaben nutzt die Bundeswehr, um zu entscheiden, wen sie zur Musterung einlädt.

Muss ich den Fragebogen ausfüllen?

Ja. Das Ausfüllen ist gesetzlich vorgeschrieben. Wenn du den Fragebogen nicht ausfüllst, kann die Bundeswehr dich trotzdem zur Musterung einladen und es kann ein Bußgeld verhängt werden.

Wer bekommt meine Daten?

Deine Daten gehen an die Bundeswehr, das zuständige Karrierecenter der Bundeswehr und – falls nötig – an medizinische Stellen. Die Daten dürfen nur für den Wehrdienst verwendet werden. Andere Behörden bekommen sie nicht automatisch. Die Bundeswehr erhält deine Daten vom Einwohnermeldeamt.

Kann ich der Datenweitergabe widersprechen?

Nein. Die Bundeswehr darf deine Daten nutzen, um dich zu erfassen, dich zur Musterung einzuladen und über eine mögliche Einberufung zu entscheiden. Ein vollständiger Widerspruch ist nicht möglich.

Fragen zur Musterung

Hier steht, wer zur Musterung muss und was dort passiert.

Wer wird zur Musterung eingeladen?

Zur Musterung werden junge Männer eingeladen, die im neuen Wehrdienstsystem erfasst wurden. Ab Mitte 2027 soll der gesamte Jahrgang 2008 gemustert werden. Danach folgen jedes Jahr die nächsten Jahrgänge.

Was passiert bei der Musterung?

Bei der Musterung prüft die Bundeswehr, ob du für den Wehrdienst geeignet bist. Dazu gehören ein Gesundheitscheck (z. B. Blutdruck, Sehtest), körperliche Tests und Fragen zu deiner Ausbildung und deinen Fähigkeiten. Am Ende bekommst du eine Tauglichkeitsstufe. Sie zeigt, ob du für den Wehrdienst geeignet bist oder nicht.

Muss ich hingehen?

Ja. Die Musterung ist gesetzlich verpflichtend. Auch wenn du verweigern willst oder bereits verweigerst, musst du zur Musterung gehen. Wenn du nicht zur Musterung gehst, bekommst du eine neue Einladung und es kann ein Bußgeld verhängt werden.

Kann ich vor der Musterung schon sagen, dass ich nicht will?

Du kannst der Bundeswehr mitteilen, dass du keinen Wehrdienst machen möchtest. Aber: Das ersetzt die Musterung nicht. Die Bundeswehr darf trotzdem prüfen, ob du tauglich bist.

Dein Recht auf Verweigerung gilt immer – vor der Musterung und auch danach. Aber die Musterung gehört zum Verfahren immer dazu.

Wehrdienst verweigern -
Dein Recht auf Nein

Hier erfährst du, wie du Nein sagen kannst und was dann passiert.

Wie kann ich Wehrdienst verweigern?

Das Recht zu verweigern steht im Grundgesetz: Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden (Artikel 4, Absatz 3). Um dieses Recht zu nutzen, stellst du einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Das kann jeder tun – egal ob du noch nicht gemustert bist und vorsorgen willst, ob du Reservist bist oder bereits als Soldat dienst. Eine Frist gibt es nicht. Du kannst jederzeit verweigern.

Welche Schritte muss ich dafür machen?

Du schickst deinen Antrag schriftlich an das Karrierecenter der Bundeswehr, am besten per Einschreiben. Dazu gehören drei Dinge:

  • ein kurzes Anschreiben, in dem du dich auf Artikel 4 Absatz 3 berufst, mit deiner Unterschrift
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine ausführliche, persönlich geschriebene Begründung deiner Gewissensentscheidung.

Die Bundeswehr bestätigt den Eingang und leitet deinen Antrag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weiter. Dort wird entschieden.

Brauche ich eine Begründung?

Ja, und sie ist der wichtigste Teil deines Antrags. Du musst nachvollziehbar erklären, warum dein Gewissen dir verbietet, im Krieg mit der Waffe zu kämpfen. Allgemeine politische oder religiöse Aussagen reichen nicht. Es muss deine persönliche Haltung sein – in deinen eigenen Worten. Schreibe den Text selbst. Nutze keine Vorlagen oder KI-Texte. Solche Muster werden erkannt und können deiner Glaubwürdigkeit schaden.

Was passiert nach der Verweigerung?

Das Bundesamt prüft deinen Antrag und schickt dir einen Bescheid.

  • Wenn du anerkannt wirst, kannst du nicht mehr zum Dienst an der Waffe gezwungen werden - auch nicht im Spannungs- oder Verteidigungsfall.
  • Wenn dein Antrag abgelehnt wird, kannst du Widerspruch einlegen und notfalls vor dem Verwaltungsgericht klagen.

Ein wichtiger Hinweis:
Voll geschützt bist du erst, wenn dein Antrag anerkannt wurde. Ein laufender Antrag reicht Ernstfall nicht unbedingt aus. Die sogenannte “aufschiebende Wirkung” kann wegfallen – das bedeutet: Dein Antrag verhindert dann nicht automatisch, dass du eingezogen wirst. Für die aktuellen Jahrgänge gibt es eine schützende Übergangregel, aber sie kann geändert werden. Und sie gilt nicht für jüngere Jahrgänge. Deshalb raten viele Beratungsstellen: Stell einen Antrag lieber früher als später.

Kann ich meine Entscheidung später ändern?

Ja. Wenn du deine Anerkennung später nicht mehr behalten willst, kannst du darauf verzichten. Dafür schickst du eine kurze, unterschriebene Erklärung an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Darin erklärst du, dass dein Gewissen dem Dienst an der Waffe nicht mehr widerspricht.

Deine Entscheidung – Chancen und Risiken

Hier bekommst du Hilfe, um zu entscheiden, ob du den Wehrdienst verweigern willst und was das bedeutet.

Wie finde ich heraus, ob ich Wehrdienst machen will?

Nimm dir Zeit und entscheide nicht unter Druck. Niemand muss sich sofort festlegen. Ein paar einfache Fragen helfen weiter:

  • Reizt mich der Dienst selbst – oder eher Dinge wie Geld, Führerschein, Struktur?
  • Könnte ich es mit meinem Gewissen vereinbaren, im Ernstfall mit der Waffe zu kämpfen?
  • Was gebe ich für diese Zeit auf? Was erhoffe ich mir?

Wenn du diese Fragen ehrlich beantwortest, kommst du deiner eigenen Haltung näher als durch jede Broschüre. Und wenn du danach merkst, dass der Dienst nicht zu dir passt: Du kannst jederzeit verweigern.

Was bedeutet das für Ausbildung, Studium oder Job?

Der kürzeste Dienst dauert sechs Monate, du kannst aber auch länger bleiben. Sechs Monate lassen sich oft gut zwischen Schule, Ausbildung oder Studium einplanen. Eine längere Verpflichtung greift stärker in deine Pläne ein. Überlege, ob dadurch etwas ins Stocken geraten würde.

Wichtig: Solange der Dienst freiwillig ist, musst du weder Ausbildung noch Studium unterbrechen – oder bei der Bundeswehr studieren.

Wie bekomme ich ein realistisches Bild vom Wehrdienst?

Verlass dich nicht nur auf die Werbung der Bundeswehr. Sie zeigt vor allem die guten Seiten. Sprich mit Menschen, die gedient haben. Frag nach dem Alltag, nicht nur nach den Höhepunkten. Lies unabhängige Erfahrungsberichte. Und nimm auch die schwierigen Seiten ernst: körperliche Belastung, Befehl und Gehorsam, lange Abwesenheit von zu Hause und im Ernstfall der Einsatz an der Waffe. Ein ehrliches Bild hat beide Seiten.

Was passiert, wenn ich verweigere?

Das kommt darauf an, was du meinst.

  • Wenn du dich nicht freiwillig meldest, passiert nichts. Ohne deine Zusage wird aktuell niemand zum Dienst herangezogen.
  • Den Fragebogen musst du als Mann trotzdem ausfüllen und ab Mitte 2027 zur Musterung erscheinen. Das ist Verwaltung, keine Verpflichtung zum Dienst.
  • Wenn du darüber hinaus förmlich verweigern willst, also dein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung nutzen, stellst du einen Antrag. Wie das geht, steht hier.
Gibt es Alternativen?

Ja. Wenn du dich engagieren willst, ohne zur Waffe zu greifen, kannst du Freiwilligendienst machen – zum Beispiel:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Sehr häufig kannst du dieses Jahr zum Beispiel auch in deiner Kirchengemeinde verbringen. Auch im Technischen Hilfswerk oder im Katastrophenschutz kann man sich einbringen.

Einen verpflichtenden Ersatzdienst gibt es derzeit nicht. Er würde erst eingeführt werden, wenn der Staat die Wehrpflicht wieder aktiviert.
Dann leisten anerkannte Kriegsdienstverweigerer statt des Dienstes an der Waffe einen zivilen Ersatzdienst.

Jetzt beraten lassen!

Wir sind Menschen aus der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK), die dich bei dieser Entscheidung begleiten können. Wir geben dir keine Antwort vor und melden dich nirgendwo an. Wir hören zu, ordnen mit dir die Fragen und sagen dir, was du über deine Möglichkeiten wissen musst. Wenn du reden willst, sind wir da.

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Ragna Miller

Pastorin

Jasper von Legat

Pastor

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Dort findest du Ansprechpartner*innen in ganz Deutschland.